Die NIS2-Richtlinie ist eine gesetzliche Pflicht für das Management. Führungskräfte und Geschäftsführung sind nun persönlich in die Pflicht genommen, Cybersicherheitsmaßnahmen nicht nur zu genehmigen, sondern deren Umsetzung aktiv zu überwachen. Leitungsorgane können für Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht sogar persönlich haftbar gemacht werden. Hierunter fallen auch regelmäßige, verpflichtende Schulungen.
In dieser Kompakt-Schulung vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen, um die Anforderungen der NIS2-Richtlinie (und deren Umsetzung im österreichischen NISG) rechtssicher zu interpretieren und strategisch im Unternehmen zu verankern.
Alle Teilnehmer erhalten als Nachweis eine entsprechende Teilnahmebestätigung, die als Nachweis zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen verwendet werden kann.
Die Schulung wird ab einer Teilnehmeranzahl von 4 Personen abgehalten.
Alle Schulungen werden von Dr. David Huemer persönlich gehalten. Sie lernen direkt vom Praktiker und nicht aus zweiter Hand: Er ist selbst CISSP, CCSP, CSSLP und CEH und bringt jahrzehntelange Erfahrung aus Beratung, ISMS-Einführungen und Penetrationstests in jede Schulung mit.
Mehr über den Trainer →Die NIS2-Richtlinie sieht vor, dass Leitungsorgane für die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen verantwortlich sind und bei Verstößen haftbar gemacht werden können.
Ja, Artikel 20 der NIS2-Richtlinie verlangt, dass Mitglieder der Leitungsorgane regelmäßig an Schulungen teilnehmen.